Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Auditorium erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Endgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, das heißt sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Auditorium ausdrücklich widersprochen wird.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Auditorium sie schriftlich bestätigt.
§ 2. Angebot und Vertragsschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Auditorium. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Die Verkaufsangestellten von Auditorium sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Auditorium.
§ 3. Widerrufsbelehrung
Bei Fernabsatzverträgen im Sinne von § 312 b BGB können Sie, wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Auditorium GmbH
Feidikstraße 93
59065 Hamm
E-Mail: info@auditorium.de
Fax: 02381/9339199
Ausgenommen von dem Recht auf Widerruf sind Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt werden, sowie Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.
§ 4 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widderrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen wurden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 5. Preise
Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann Auditorium den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als fünf Prozent kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung seitens Auditorium über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung weniger als vier Monate liegen.
§ 6. Lieferung und Lieferverzug
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Auditorium steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Auditorium durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Auditorium auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf zehn Tage bei Gegenständen, die bei Auditorium vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt Auditorium in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit seitens Auditoriums auf höchsten fünf Prozent des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er Auditorium nach Ablauf der betreffenden Frist gem. Ziff. 2., Satz 1. oder 2. eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird Auditorium, während sich Auditorium im Verzug befindet, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet Auditorium mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Auditorium haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt Auditorium bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziff. 2., Satz 4, Ziff. 3. und 4. dieses Abschnitts.
6. Höhere Gewalt oder beim Auditorium oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die Auditorium ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1.-5. dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen in Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von Auditorium für den Käufer zumutbar sind. Sofern Auditorium oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
8. Auditorium ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.
9. Soweit das Datum unserer Lieferung oder Leistung auf unserer Rechnung nicht gesondert vermerkt ist, entspricht es dem Rechnungsdatum.
§ 7. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann Auditorium von seinen gesetzlichen Rechten gebrauch machen. Verlangt Auditorium Schadensersatz, so beträgt dieser 25 Prozent des Brutto-Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Auditorium einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Auditorium erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Endgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, das heißt sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Auditorium ausdrücklich widersprochen wird.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Auditorium sie schriftlich bestätigt.
§ 2. Angebot und Vertragsschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Auditorium. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Die Verkaufsangestellten von Auditorium sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Auditorium.
§ 3. Widerrufsbelehrung
Bei Fernabsatzverträgen im Sinne von § 312 b BGB können Sie, wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Auditorium GmbH
Feidikstraße 93
59065 Hamm
E-Mail: info@auditorium.de
Fax: 02381/9339199
Ausgenommen von dem Recht auf Widerruf sind Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt werden, sowie Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.
§ 4 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widderrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen wurden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 5. Preise
Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann Auditorium den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als fünf Prozent kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung seitens Auditorium über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung weniger als vier Monate liegen.
§ 6. Lieferung und Lieferverzug
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Auditorium steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Auditorium durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Auditorium auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf zehn Tage bei Gegenständen, die bei Auditorium vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt Auditorium in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit seitens Auditoriums auf höchsten fünf Prozent des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er Auditorium nach Ablauf der betreffenden Frist gem. Ziff. 2., Satz 1. oder 2. eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird Auditorium, während sich Auditorium im Verzug befindet, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet Auditorium mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Auditorium haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt Auditorium bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziff. 2., Satz 4, Ziff. 3. und 4. dieses Abschnitts.
6. Höhere Gewalt oder beim Auditorium oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die Auditorium ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1.-5. dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen in Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von Auditorium für den Käufer zumutbar sind. Sofern Auditorium oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
8. Auditorium ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.
9. Soweit das Datum unserer Lieferung oder Leistung auf unserer Rechnung nicht gesondert vermerkt ist, entspricht es dem Rechnungsdatum.
§ 7. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann Auditorium von seinen gesetzlichen Rechten gebrauch machen. Verlangt Auditorium Schadensersatz, so beträgt dieser 25 Prozent des Brutto-Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Auditorium einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Auditorium aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Auditorium. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Auditorium als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Auditorium zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für Auditorium grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen von Auditorium gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber Auditorium befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokurrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Auditorium ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Er ist verpflichtet, die an Auditorium abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis Auditorium ihm schriftlich mitteilt, dass sie dies selbst vornehmen möchte. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Ist der Käufer Verbraucher, darf er über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten eine Nutzung einräumen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
4. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann Auditorium vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat Auditorium darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt Auditorium den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Auditorium und Käufer sich darüber einig, dass Auditorium den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert auf Kosten des Käufers ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis fünf Prozent des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Auditorium höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
§ 9. Sachmangel
1. Bei neuen Gegenständen verjähren die Sachmängelhaftungsansprüche entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in zwei Jahren ab Auslieferung/ Übergabe des Kaufgegenstandes. Handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist die Sachmängelhaftung nach Ablauf eines Jahres auf Nacherfüllung begrenzt.
2. Bei gebrauchten Gegenständen verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel in einem Jahr ab Auslieferung/Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf gebrauchter Gegenstände unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
3. Ansprüche wegen Sachmängel bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist.
4. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
5. Ersetzte Teile werden Eigentum von Auditorium.
6. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit Auditorium aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
§ 10 Datensicherung
1. Wird, insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten am Computer, Festplattenrecorder etc. dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
2. Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufzubewahren.
§ 11. Reparaturen
1. Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
2. Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheins. Muss- etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins- die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage eines Berechtigungsscheins durch einen Dritten nicht erneut in Anspruch genommen wird.
3. Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigungen oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Für die Gewährleistung bei Reparaturen gelten die gesetzlichen Regelungen. (§§ 631 ff. BGB)
§ 12. Haftung
1. Hat Auditorium aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Auditorium beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag Auditorium nach seinem Inhalt und Zwecks gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Auditorium nur für etwaige damit verbundenen Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden von Auditorium bleibt eine etwaige Haftung von Auditorium bei arglistigen Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Auditorium für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
4. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 13. Aufrechnungsverbot
Gegen Ansprüche von Auditorium kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehal tungsrecht kann er nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
§ 14. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Auditorium in Hamm.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von Auditorium gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auditorium und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Reglungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessenen Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Auditorium aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Auditorium. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Auditorium als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Auditorium zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für Auditorium grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen von Auditorium gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber Auditorium befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokurrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Auditorium ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Er ist verpflichtet, die an Auditorium abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis Auditorium ihm schriftlich mitteilt, dass sie dies selbst vornehmen möchte. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Ist der Käufer Verbraucher, darf er über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten eine Nutzung einräumen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
4. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann Auditorium vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat Auditorium darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt Auditorium den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Auditorium und Käufer sich darüber einig, dass Auditorium den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert auf Kosten des Käufers ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis fünf Prozent des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Auditorium höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
§ 9. Sachmangel
1. Bei neuen Gegenständen verjähren die Sachmängelhaftungsansprüche entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in zwei Jahren ab Auslieferung/ Übergabe des Kaufgegenstandes. Handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist die Sachmängelhaftung nach Ablauf eines Jahres auf Nacherfüllung begrenzt.
2. Bei gebrauchten Gegenständen verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel in einem Jahr ab Auslieferung/Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf gebrauchter Gegenstände unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
3. Ansprüche wegen Sachmängel bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist.
4. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
5. Ersetzte Teile werden Eigentum von Auditorium.
6. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit Auditorium aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
§ 10 Datensicherung
1. Wird, insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten am Computer, Festplattenrecorder etc. dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
2. Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufzubewahren.
§ 11. Reparaturen
1. Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
2. Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheins. Muss- etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins- die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage eines Berechtigungsscheins durch einen Dritten nicht erneut in Anspruch genommen wird.
3. Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigungen oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Für die Gewährleistung bei Reparaturen gelten die gesetzlichen Regelungen. (§§ 631 ff. BGB)
§ 12. Haftung
1. Hat Auditorium aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Auditorium beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag Auditorium nach seinem Inhalt und Zwecks gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Auditorium nur für etwaige damit verbundenen Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden von Auditorium bleibt eine etwaige Haftung von Auditorium bei arglistigen Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Auditorium für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
4. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 13. Aufrechnungsverbot
Gegen Ansprüche von Auditorium kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehal tungsrecht kann er nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
§ 14. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Auditorium in Hamm.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von Auditorium gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auditorium und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Reglungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessenen Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
News : Produkte
Bald im Auditorium. Wir freuen uns schon auf die neuen Referenz-Lautsprecher...
Nachdem der dänische Akustik-Spezialist zuletzt vor allem mit seinem...
Die Kaleidescape M700 Disc Vault ist das neue Zuhause für Ihre DVDs, CDs und...
Kaleidescape, High-End Hersteller von hochwertigen Medienservern für Film-...
Musik im ganzen Haus – LINN DS Multiroom Aktion im Auditorium
Bis zum 17.02.2012 erhalten Käufer eines kompletten LINN DSM Systems die...
Leidenschaft für den besten Ton: Weltklasse - Plattenspieler im Auditorium.
Das Plattenspieler-Spektrum im Auditorium ist traditionell breit gefächert:...
News : Veranstaltungen
Das Auditorium präsentierte: Steinway Lyngdorf Model D
Superlautsprecher einmal live erleben - das Auditorium machte es möglich: Vom 21. bis 23. Oktober hatten die Freunde des 'anspruchsvollen Lifestyles und der sinnlichen Genüsse' Gelegenheit den Ausnahmelautsprecher livehaftig zu erleben. Von verblüfftem Kopfschütteln bis hin zum...
Messestand des Auditoriums / Raumfabrik war das Highlight...
Der Messestand vom Auditorium und der Raumfabrik war das absolute Highlight der Messe.
Thema perfekte Wohnraumintegration:
Revox i invisible - HiFi-Klang aus dem Nichts
Future Automation - Wohin mit große Fernsehdisplays
Wer es verpasst hat, kann aufatmen: Natürlich können sie die...
Frohe Weihnachten und guten Rutsch / Kunstausstellung...
'Planetarium' von Mario Krohnen
Poesie-Apperate und kinetische Lichtkunst ist im Auditorium, im Alten Steinweg 22 zu erleben. Krohnen, Jahrgang '68 zeigt betörend schöne Objekte, die Natur und Technik in Leichtigkeit vereinen. (Auch am verkaufsoffenem Sonntag, den 27.12. von 13...
Michael Weston King live in concert
Auditorium Münster proudly presents: Michael Weston King ive in concert
Am Samstag, den 7. November im Alten Steinweg 22. Ab 19 Uhr ist Einlaß und ab 20 Uhr gehts los.
Die Tickets für lachhafte 10,- Euro gibt es unter 0251-48 44 55-0 in Münster, 02381-93390 in Hamm oder unter...
David Knopfler
Das David Knopfler Konzert im Auditorium ließ über 200 glückliche Zuhörer zurück. Herrliches Gitarrenspiel, eine eindrucksvolle Stimme und eine überzeugende Performance begeisterten. Als absolutes Highlight war zu werten, dass David seit Jahren das erste Mal wieder ein paar DIRE STRAITS Songs...
Ray Wilson
Nach Jacki Leven gab es wieder ein Konzert der Extraklasse im Auditorium: Ray Wilson, der vom Classic Rock Magazin als einer der besten Sänger Großbritanniens bezeichnet wurde, ist bekannt für seine starke Bühnenpräsenz und begeisternden Auftritte. Der ehemalige Sänger von Genesis und...
Nachdem der dänische Akustik-Spezialist zuletzt vor allem mit seinem...
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